Ab dem 1. Mai 2012 greift die lang angekündigte Reform für die Sportbootführerschein-See- und Binnen-Prüfungen. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Prüfungen zukünftig im Single-Choice-Verfahren abgelegt werden. Ist die Prüfung dann leichter oder schwerer? Wird zukünftig noch ein Führerschein benötigt, wenn die angestrebte 15-PS-Reglung umgesetzt wird?
Die letzten Änderungen zum amtlichen Fragenkatalog für die See- und Binnenprüfungen wurden am 31. März 2012 veröffentlicht. Eine wesentliche Änderung ist die Umstellung des Fragenkataloges auf Single-Choice-Verfahren, d.h. nur eine von vier möglichen Antworten ist die richtige.
Kritiker dieser Prüfungsart behaupten, dass Personen eher das Verifizieren von Antworten statt des Lösens von Aufgaben lernen. Zyniker meinen, dass bei schlecht konstruierten Tests, oftmals die längste Antwort die richtige ist. „In den Aussagen steckt sicherlich ein Funken Wahrheit“, bestätigt Klaus Schlösser, Inhaber der Sportboot- und Segelschule bootsausbildung.com, „aber Fakt ist, dass dieser Prüfungsteil für See und Binnen leichter wird!“.
Anders sieht es bei den Navigationsaufgaben für den Sportbootführerschein See aus: „Hier haben wir endlich ein Niveau in den Prüfungsaufgaben, das eher den realen Umständen entspricht“, sagt Schlösser und ergänzt, dass in seiner Schule der Unterricht auf die gestiegenen Anforderungen angepasst wird.
In der Praxisprüfung für die Scheine sind die Änderungen eher überschaubar. Besonders hervorzuheben ist, dass zukünftig Teile der Theorie- und Praxisprüfung bei einem bestehenden Schein auf den anderen angerechnet werden können.
Des Weiteren wurde am 26. Januar 2012 im Bundestag die Anhebung der Leistungsgrenze für das Fahren ohne Führerschein von 5 auf 15 PS beschlossen. Die Umsetzung steht noch aus und ein Termin wurde bisher noch nicht bekannt gegeben. „Diese Änderung beeinflusst die Entscheidung, einen Führerschein zu erwerben in unserem Revier nur wenig“, meint Klaus Schlösser. „Auf der Weser muss mit Verkehrszeichen, Berufsschiffen, schlechter Sicht oder Nebel, Strom und Gezeiten sowie sonstigen Widrigkeiten gerechnet werden, da fällt die Entscheidung leicht, über kurz oder lang eine fundierte Ausbildung zu absolvieren.“.
All diejenigen, die nach dem alten Verfahren angefangen haben, müssen sich jetzt beeilen. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss bis 30. April beim jeweiligen Prüfungsausschuss eingegangen sein, damit eine Prüfung nach dem alten Fragenkatalog noch bis spätestens 31. Juli 2012 absolviert werden kann.
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Der Singel-Choice-Fragenkatalog, gültig ab 1. Mai 2012 steht auf der entsprechenden Materialseite zum Download bereit:
> Sbf Binnen Materialseite
> Sbf See Materialseite