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Es scheint so, als wenn der Antrag der CDU/CSU- und FDP-Fraktion „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ nun erheblich ausgebremst wird. Im schlimmsten Fall könnte das auch Einschränkungen für die derzeit führerscheinfreien Fahrzeuge mit einer Motorisierung bis 5 PS bedeuten. Benötigt man zukünftig zum Fahren mit einem Schlauchboot einen Führerschein?

Ende des vergangenen Jahres versuchten Hans-Werner Kammer (CDU) und Torsten Staffeldt (FDP), im Eilverfahren eine Führerscheinreform durchzusetzen. Es sollte vor allem darum gehen, die Führerscheinfreiheit für Fahrzeuge mit einer Motorleistung bis 15 PS (derzeit 5 PS) zu beschließen. Es folgte eine Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages, bei der Gegenargumente ignoriert und brauchbare Vorschläge überhört wurden. Am 26. Januar 2012 wurde in einer karnevalsartigen Plenarsitzung zu später Stunde die Reform gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Nach einem ersten Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) berichteten Herr Kammer und Herr Staffeldt auf Ihren Webseiten, dass der führerscheinfreie Bereich auf 15 PS ausgedehnt, die Höchstgeschwindigkeit allerdings auf 25 km/h begrenzt werden.

Jetzt stellten sich natürlich folgende Fragen nach der praktisch Umsetzung:

  1. Ist jeder Schiffsführer ohne Führerschein in der Verantwortung, die Begrenzung auf 25 km/h selbstständig einzuhalten, oder
  2. werden Motoren gedrosselt bzw. nur bestimmte Schiffstypen als führerscheinfrei deklariert.

Wie bei Traktoren oder Mofas, die führerscheinfrei bewegt werden dürfen, ist zu vermuten, dass es bei der Umsetzung einer solchen Reglung eine bauliche Einschränkung geben wird. Dieses könnte beispielsweise die Einschränkung sein, dass nur Verdränger bis 15 PS ohne Führerschein bewegt werden dürfen. Gleiter (zu denen auch Schlauchboote gehören) sind prinzipiell in der Lage, schon bei einer Motorleistung von 4 bis 6 PS eine Geschwindigkeit von über 25 km/h zu erreichen.

Demnach könnte dieser Antrag auch bedeuten, dass für Fahrzeuge, die bisher führerscheinfrei bewegt werden durften, zukünftig ein Führerschein verlangt wird.

Die neue Verordnung soll im Eilverfahren noch bis zum Sommer 2012 in Kraft gesetzt werden. Wir hoffen, dass die Herren Kammer und Staffeldt bis dahin doch noch Experten mit ins Boot holen, damit die Reform keinen Schiffbruch erleidet. (ks)

Quellen:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mediathek: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

Bitte beachten Sie: Die führerscheinfreie Grenze von 5 PS besteht zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin. Die Umsetzung der Reform „Neue Impulse für die Sportschifffahrt“ ist noch nicht abgeschlossen. Sobald sich weitere Informationen ergeben werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Weiterführende Artikel: 13.04.2012 – Führerscheinreform auf der Zielgrade

Letzter Stand: 16.10.2012 - Anbei eine Zusammenfassung zum aktuellen Stand 
der Einführung der Reform als Kommentar und ein neues Angebot aus unserem Haus zum 
Training mit Fahrzeugen bis 15 PS.

Die Reform ist seit 17.10.2012 in Kraft!
15 Gedanke zu “Erleidet die 15-PS-Reform jetzt Schiffbruch?”
  1. Da kann man sehr geteilter Meinung sein. In der Masse klappt es recht gut bei uns auf der Seenplatte mit der Charterregelung. Auch ihne Sportbootschein sind die meisten sehr rücksichtsvoll. In vielen Ländern gibt es auch gar keinen Schein. Andersherrum gibt es einige wenige auf dem Wasser für die selbst 5PS zu viel sind.

  2. Ich fahre einen Ibis mit 15 Ps der läuft 27 km/h ! Mit 5 PS ist es eine gefahr auf dem Wasser. Die Regelung ist Sinnvoll und schon lengst notwendig.

  3. wir haben in Deutschland nur Kritiker für alles !!!!!!!!!!!! wird mal was lockerer gibt es immer wieder A……………locher die gegen alles sind.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    1. Unsere Kritik richtet sich vor allem an die Art und Weise, wie von Seiten der Politik versucht wurde, diese Reform durchzudrücken. Expertenmeinungen wurden dabei schlicht überhört. Unser „Gedankenspiel“ soll aufzeigen, welche Hürden noch genommen werden müssen. Gegen den eigentlichen Vorschlag gibt es aus unserer Sicht prinzipiell nichts einzuwenden. Er sollte nur von Experten und nicht von Politikern ausgearbeitet werden.

  4. Laut dieser Seite ist die Regelung mit 15 PS schon gültig !

    file:///C:/Users/hagen%20weber/Documents/Boots%20Reform/neue-pruefungsordnung.html

  5. Neuster Stand in der 15 PS- Führerscheindiskussion (laut einem Artikel in der Passauer Neuen Presse):

    1) Umsetzung bis September
    2) Altersbegrenzung ab 16 Jahre (ist zwar über die Binnenschifffahrtsstraßenordnung eindeutig geregelt – es macht aber Sinn das in diesem Zusammenhang zu kommunizieren)
    3) Keine Geschwindigkeitsbegrenzung (was unserer Meinung nach ja auch keinen Sinn macht).

    Mehr dazu u.a. in der PNP: http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/politik/456535_Verkehrsminister-lockert-Vorschriften-fuer-Sportboote.html

  6. Nachstehende Veröffentlichung auf ELWIS drucken wir hier zur Information ab:

    ANGESTREBTE NEUREGLUNG DER FÜHRERSCHEINREGLUNG IN DER SPORTSCHIFFFAHRT

    Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW wird künftig für den Binnen- und Seebereich einheitlich ein Mindestalter von 16 Jahren eingeführt, so dass im Binnenbereich bis 15 Meter Länge und im Seebereich längenunabhängig künftig führerscheinfrei ein Sportboot ab 16 Jahren geführt werden darf, sofern die Motorleistung an der Propellerwelle des Sportbootes nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet.

    Die für die Neuregelung erforderlichen Verordnungsänderungen werden voraussichtlich im September 2012 abgeschlossen sein. Faktisch greifen die neuen Regelungen daher erst für die kommende Wassersportsaison 2013.

    Einsteiger in den Wassersport, die ab der Saison 2013 ohne Sportbootführerschein erste Erfahrungen auf dem Wasser erwerben möchten, haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis praxisorientierte Einsteigerkurse zu belegen, in denen rudimentäre Grundkenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt werden sollen.

    Quelle: ELWIS.de (http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/index.html)

  7. Aus aktuellem Anlass hier der letzte Stand zur Einführung der Reform
    zum fahren mit führerscheinfreien Booten bis 15 PS:
    – Aus Kreisen des Ministeriums wird immer noch an einer Einführung im September 2012 festgehalten
    – Eine Geschwindigkeitsbeschränkung (wie ursprünglich mal angedacht) wird nicht mehr in Betracht gezogen
    – Die Einführung verzögert sich durch die unerwartet hohe Anzahl der Einsprüche
    – Für den Rhein (und möglicherweise auch noch andere Gewässer) soll diese Regelung nicht greifen.

  8. Die Ausweitung der Führerscheinfreiheit auf 15 PS tritt am 17.10.2012 in Kraft.

    Im Binnenbereich dürfen ab Inkrafttreten der Neuregelung Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Neuregelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann.

    Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 Kilowatt (5 PS) ohne Sportbootführerschein geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer auch im Seebereich mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es weiterhin nicht.

  9. Wir schreiben jetzt anno domini 2022. Die 15PS-Regelung existiert weiterhin. ICH bin nicht böse darüber, weil ich mir als Rentner eh kein eigenes „Schiff“ leisten könnte. Mit viel freier Zeit, SHSSS und AG-Patent i.R. (etc.) ausgestattet, finde ich jedoch hin und wieder Bootseigner, die mich als wandelnde Schadensabsicherung und Problemlösung ansehen, wenn sie mich a/B haben.

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