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Fahrgeschwindigkeit 12 km/hIm Bereich der Bremer Weserschleuse (Mittelweser-km 360,5) bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (Unterweser-km 1,38) gilt ab sofort für alle Kleinfahrzeuge eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 12 km/h (sowohl zu Berg als auch zu Tal).

Diese Beschränkung gilt im gesamten Streckenabschnitt ab Schleuse Hemelingen, entlang des Weserstadion, Café Sand, Osterdeich, Martinianleger, Schlachte bis zur Eisenbahnbrücke am Weser Tower.

Kleinfahrzeuge sind auf deutschen Binnenschifffahrtstraßen Fahrzeuge, die kürzer sind als 20 m und nicht gewerbsmäßig genutzt werden – also üblicherweise Sportboote die ohne Berufspatent betrieben werden dürfen.

Diese schifffahrtspolizeiliche Anordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2014. Die Befristung ist damit zu erklären, dass mit einer generellen Änderung der Binnenschifffahrtsstraßenordnung zu rechnen ist.

Begründet wird diese Maßnahame wie folgt: “die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf generell 12 km/h ist zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere zur Vermeidung von Wellenschlag und Sogwirkungen erforderlich”.

Bisher ist war in diesem Weserabschnitt im Teil 2 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung geregelt, dass Kleinfahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 12 km/h zu Berg und 18 km/h zu Tal haben (vergl. BinSchStrO auf ELWIS).

Diese Information stammt aus dem Verkehrsblatt vom 20. Juni 2014 und wird voraussichtlich in Kürze in den Nachrichten für die Binnenschifffahrt nachzulesen sein.

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