Mitte des Jahres wurde das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk 2017 (Allgemeiner Teil) veröffentlich. Die auffälligste Änderung ist die Zunahme an englischsprachigen Redewendungen. In einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung wird nicht mehr von “Schiffsfunkstellen” oder “Hier ist” sondern von “All Stations” und “this is” gesprochen. Ab dem 1. Juni 2018 tritt das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk 2017 (Allgemeiner Teil) in Kraft und löst damit das Handbuch aus dem Jahre 2014 ab (Vergl. ZKR: Frühjahrssitzung 2017; Angenommene Beschlüsse vom 31. Mai 2017; Seite 31ff.)Eine Verbesserung des Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (Allgemeiner Teil) zur vorhereigen Ausgabe ist die Übersicht der Sonderreglungen zur Kanalbelegung in der einzelnen Ländern.
Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (Allgemeiner Teil) und Regionaler Teil (für das Revier, in dem man sich aufhält) muss mitgeführt werden, wenn eine Binnenfunkanlage betriebsbereit an Bord ist. Es reicht aus, die beiden Teile in elektronischer Form mitzuführen, wenn es jederzeit (offline) lesbar ist.
Das Lehrbuch UKW-Funkzeugnisse SRC und UBI, erschienen im Delius Klasing Verlag, wird diese Änderungen in der 8. Auflage (ab Mai/ Juni 2018) berücksichtigen.
Anbei die Pressemitteilung zur aktuellen Neuauflage des Handbuches Binnensschifffahrtsfunk durch die ZKR.
ZKR PRESSEMITTEILUNG |Straßburg, den 9 Juni 2017
ANNAHME EINER NEUEN AUSGABE DES HANDBUCHS BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK (ALLGEMEINER TEIL) UND ÄNDERUNG DES § 4.05 RHEINSCHPV
Die ZKR hat in Zusammenarbeit mit der Donaukommission, der Moselkommission und dem RAINWAT-Komitee (Regional Arrangement on the Radiocommunication Service for Inland Waterways – Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk) eine neue Ausgabe des allgemeinen Teils des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk angenommen. Diese Aktualisierungsarbeiten wurden von der ZKR koordiniert. Um die Harmonisierung der Funkpraktiken zu fördern und um das Handbuch möglichst weit bekannt zu machen, hofft die ZKR, dass andere Organisationen das Handbuch ebenfalls übernehmen.
Um die Kommunikation zu verbessern, wurden in der neuen Ausgabe des Handbuchs sämtliche gebräuchlichen Redewendungen aktualisiert. Die Kommunikationsverfahren im Not- und Dringlichkeitsverkehr sowie bei Sicherheitsmeldungen und Routinegesprächen wurden ebenfalls angepasst, um der Weiterentwicklung der Vorschriften Rechnung zu tragen. Ferner wurden die im Binnenschifffahrtsfunk genutzten Frequenzen aktualisiert. So kann der Schiffsführer auf einfache Weise nachsehen, welche Sprechfunkkanäle im jeweiligen Land für die Binnenschifffahrt genutzt werden können. Zudem legt das Handbuch die geltenden Anforderungen an Schiffsfunkstellen fest.
§ 4.05 RheinSchPV betreffend den Sprechfunk wurde ebenfalls geändert. So verweist dieser Paragraph nunmehr auf die neue Ausgabe des Handbuchs, das die technischen Anforderungen an Schiffsfunkstellen und die für ihre Nutzung geltenden Bestimmungen enthält. Zudem wurde der Wortlaut von Nummer 2 geändert, um klarzustellen, dass für den Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen und Landfunkstellen die Sprache der Landfunkstelle zu benutzen ist. Weiterhin sieht der neue Wortlaut vor, dass für den Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen und Landfunkstellen bei Verständigungsschwierigkeiten die deutsche Sprache zu benutzen ist. Diese Klarstellung dient der Übertragung der heutigen Praktiken in den Verordnungsrahmen.
[…] zu diesem Thema haben wir auch im Artikel Handbuch Binnenschifffahrtsfunk überarbeitet […]