Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Kontext der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMVI-WS-BGebV) veröffentlicht. Neben vielen anderen gebührenfähigen Leistungen sind auch die Gebühren für die Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse hier aufgeführt. Diese Verordnung ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der DSV hat am 23.12.2021 per E-Mail angekündigt, dass diese Preise ab dem 1.1.2022 gelten sollen.
In Abschnitt 6 des Gesetzblattes BMVI-WS-BGebV (ab Seite 4776) sind die Gebühren für Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse zusammengefasst.
Die Prüfungsgebühren sind zwischen 10 % und 97 % teuer geworden. Einige Gebühren sind sogar günstiger geworden. Hintergrund der Gebührenreform ist eine ausführliche Prüfung des Aufwandes des Verwaltungsaktes. Die zum Teil drastische Steigerung der Gebühren erklärt sich damit, dass in einigen Bereichen seit über 10 Jahren keine Gebühren angepasst wurden.
Für Laien ist die Gebührenverordnung schwer nachzuvollziehen. Die Gebühren, um einen Sportbootführerschein für den Geltungsbereich See und Binnen abzulegen, setzten sich aus fünf Einzelgebühren zusammen und sind exemplarisch hier aufgeführt. Zudem hat das BMVI die Nettobeträge veröffentlicht. Somit ist für den Laien schwer nachvollziehbar, warum sich diese wiederum von den hier aufgeführten Summen unterscheiden.
Prüfungsgebühren für See- und Binnen
Zulassung zur Prüfung | § 7 SpFV | 23,38 € |
Ergänzende theoretische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebs-maschine | § 8 Absatz 1 SpFV | 30,23 € |
Theoretische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Seeschifffahrtsstraßen | § 8 Absatz 1 SpFV | 47,56 € |
Praktische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Seeschifffahrtsstraßen | § 8 Absatz 1 SpFV | 47,62 € |
Fahrerlaubnis | § 8 Absatz 8 SpFV | 26,83 € |
175,61 € |
Gebührensteigerung bei einzelnen Scheinen
Anbei einige Rechenbeispiele mit zusammengerechneten Gebühren für den See- und Binnenschein, die zu den folgenden Gesamtsummen führen:
Gebühren | Preissteigerung | |
See-Schein | 143,62 € | + 29 % |
Binnen (AM) Vollprüfung* | 127,78 € | + 27 % |
Binnen Ergänzugs zum Sbf See* | 80,44 € | + 16 % |
See- & Binnen-Schein* | 175,61 € | + 25 % |
* Binnenschein jeweils unter Antriebsmaschine
Anbei einige Rechenbeispiele mit zusammengerechneten Gebühren für die Funkzeugnisse SRC und UBI, die zu den folgenden Gesamtsummen führen:
Gebühren | Steigerung | |
SKS | 244,59 | + 63 % |
Seefunk SRC | 127,88 € | + 52 % |
Seefunk LRC & SRC | 187,48 € | + 97 % |
Binnenfunk UBI | 108,63 € | – 11 % |
SRC & UBI | 236,51 € | + 15 % |
Kritik
Schade, dass die Reform der Gebührenverordnung nicht dazu genutzt wurde, Dinge zu vereinfachen. Aus Verbraucher:innen-Sicht ist diese sogar komplizierter geworden. Grade, wenn man sich für eine Segelprüfung entscheidet, setzten sich die Gebühren aus 6 oder 7 Teilgebühren zusammen, die auch noch variieren, wenn bestimmte Themenkomplexe am selben Tag oder als Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Heutzutage ist es bereist so, dass man auf den Seiten der Prüfungsausschüsse für den identischen Prüfungstatbestand unterschiedliche Preise findet. Wenn selbst die Ausschüsse nicht in der Lage sind, die Gebühren ordentlich zusammenzurechnen, wie sollen das dann erst die Bewerber:innen leisten können.
Unverständlich aus Sicht der Verbraucher:innen ist es, dass es im Funkwesen keine Möglichkeit einer Kombinationsprüfung für See- und Binnenfunk (SRC und UBI) gibt, wie es bei den Scheinen möglich ist. Die Gebühren bestehen immer neben der eigentlichen Prüfung aus der Anmeldung und der Ausstellung eines Scheines. Wenn ein:e Bewerber:in SRC und UBI zusammen macht, werden die persönlichen Daten der Person sicherlich nicht zweimal erfasst und auch die Zulassungskriterien nicht doppelt geprüft, sondern vermutlich lediglich ein Häkchen in der Verwaltungssoftware mehr gesetzt. Dafür werden zweimal Anmeldegebühren (14,85 € bei UBI und 17,50 € bei SRC) und auch zweimal Ausstellungsgebühren berechnet. Zwar erhält der/die Bewerber:in in dem Fall zwei Zeugnisse (anders als beim See- und Binnenschein), aber dass die Ausstellung von zwei Zeugnissen 55 € mehr kostet als eine Plastikkarte für See- und Binnen muss sich das BMVI als Kritik gefallen lassen.
Je nachdem, bei welcher Prüfungskommission man sich anmeldet, zahlt man unterschiedliche Gebühren für die Ausstellung des Scheines. So wird bei der Ausstellung des Scheines bei der Fachstelle für Verkehrstechnik 9,90 € mehr berechnet, als bei den Verbänden DMYV und DSV, obwohl doch davon auszugehen ist, dass es sich um den gleichen Verwaltungsakt handelt.
Des Weiteren wurde ein Gebührentatbestand außerhalb der Gebührenordnung aufgenommen für Fälle, in denen Bewerber:innen „unentschuldigt“ nicht zu einem Prüfungstermin erscheinen. Dieser soll beim DSV 25 € betragen. Die Summe scheint vom Verband festgelegt, da alle anderen Beträge nicht gerundet sind. Grundsätzlich ist eine solche Gebühr aus unserer Sicht gerechtfertigt, da schließlich der geleistete Aufwand sonst beim Verband hängen bleibt. Unklar ist hier allerdings noch, wie das unentschuldigt Fernbleiben von der Prüfung definiert wird und bis wann ich mich entschuldigt abmelden kann.
Allein beim Sportbootführerschein ergeben sich mit der neuen Gebührenreform 22 verschiedene Preise, die für den außenstehenden Laien schwer nachzuvollziehen sind. Die nachholende Tabelle ist der Versuch, die Komplexität der Preisstruktur wiederzugeben:
Anhang
Nachtrag
Folgendes wurde nach Veröffentlichung noch ergänzt. Für Rückmeldungen und Ergänzungen sind wir dankbar.
- 26.12.2021: Korrekturen der Gebühren nach Neuberechnung und Ergänzung vereinzelter Textpassagen.
- 27.12.2021: Ergänzung der Preistabelle als Grafik.
- 06.01.2022: Name des Bundesverkehrsministeriums für Digitales und Verkehr, BMDV geändert (ehemals BMVI).
Hallo Klaus, ich gebe dir zu 100% Recht. Vereinfachen war ja eine gute Idee nur ist es jetzt komplizierter als vorher.
Zudem hätte man die Gebühren mal auf glatte Beträge runden sollen.
Aber das verstehen nur Staatsbedienstete.