Zum 1. August 2023 ändern sich die 28 Fragen- und Antworten für die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen geringfügig. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat diese Änderungen mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 10/2023, Seite 360 bekannt gegeben. Eine Übersicht der geänderten Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Nach drei Gesetzesänderungen in den vergangenen 6 Monaten hat das Ministerium die Gelegenheit genutzt, den Fragenkatalog zu aktualisieren und dabei auch längst überfällige Begriffsänderungen. Zudem ist das Verkehrsministerium der Aufforderung des Bundesamtes für Seeunfalluntersuchung (BSU) nachgekommen und hat im Hinblick auf einen sehr schweren Seeunfall im Seegatt den Fragenkatalog.
Änderungen
Die 8 Änderungen für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen und 20 Änderungen für den Bereich Seeschifffahrtsstraßen sind in einem PDF-Dokument zusammengefasst:
Grund für die Änderungen
Seeunfall
Der Untergang der SILJA im Seegatt Accumer Ee am 26. August 2021 hat das BSU (www.bsu-bund.de) bewogen, dem Verordnungsgeber zu empfehlen, inhaltlich auf Gefahr des Befahrens von Seegatten einzugehen. Das BSU hat dazu eine dreiseitige Empfehlung als Anlage zum BSU-Bericht zitiert, während das Ministerium mit einer einzigen Frage darauf eingegangen ist.
- “Untergang des Segelbootes SILJA und Tod eines Crewmitglieds im Seegatt Accumer Ee am 26. August 2021”. Untersuchungsbericht (PDF)
- Empfehlung zum Befahren der Seegatten. Anlage zum Untersuchungsbericht (PDF)
Gesetzesänderungen
Folgende rechtliche Änderungen haben sich ergeben und finden auch Beachtung im Fragenkatalog:
- Führerscheinpflicht für Elektromotoren bereist ab einer Leistung von 7.5 kW. Die Führerscheinfreigrenze für Verbrennermotoren bleibt unangetastet bei 11,03 kW (15 PS).
- Änderung der Längenbegrenzung und Führerscheinfreigrenze auf dem Rhein. Es wurden die Grenzen, die auch auf Binnengewässern Anwendung finden, übernommen.
- Änderung der Nordsee-Befahrensverrodung und damit angepasste Regeln zum Befahren des Nationalparks Niedersächsisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Sonstige Änderungen
Weiterhin wurden Begrifflichkeiten aktualisiert und auf einige Umweltaspekte eingegangen.
Fazit
Auch wenn die aufgeführten Punkte rund 20 Fragen und Antworten im See- und 8 Fragen im Binnenkatalog betreffen, sind die Änderungen doch eher als gering einzuschätzen. Die Änderungen betreffen vorwiegend die Verordnungsänderungen, bei denen im einfachsten Fall ein Zahlenwert geändert wird. Bei der Gelegenheit werden auch einige Begrifflichkeiten aktualisiert. Der Fragenkatalog ist ab dem 1. August 2023 gültig, obwohl zum jetzigen Zeitpunkt bestimmte Verordnungsänderungen schon in Kraft getreten sind.
Aus unserer Sicht ist in Bezug auf das Befahren in den Seegatten durch das Ändern einer Frage im Fragenkatalog nicht Genüge getan. Auch wenn der Sportbootführerschein See dazu berechtigt, in der Nordsee zu fahren, gehört neben einer fundierten Ausbildung auch eine große Portion Erfahrung dazu.