Nach den Erfahrungen mit der Plastikkarte für den Sportbootführerschein, die es seit einem halben Jahr gibt und ca. 100 Stunden Telefonberatung dazu haben wir mal die gängigsten Fragen und zugehörigen Antworten hier zusammengestellt. Beispiel:
Wie lange dauert es, bis ich die Plastikkarte in den Händen halte?
10 bis 14 Tage nach dem letzten bestandenen Prüfungsteil. Die Bundesdruckerei braucht nach eigenen Angaben bis zu 10 Tage für die Ausstellung der Karte. Vorher müssen die Daten vom Prüfungsausschuss noch eingegeben und an die Bundesdruckerei übertragen werden.
Mein Führerschein ist 14 Tagen nach der Prüfung noch nicht bei mir angekommen. Woran liegt das? Was mache ich jetzt?
Entweder Sie haben noch nicht alle Prüfungsteile (wie auf dem Antrag angekreuzt) abgeschlossen oder bei Bestellungsprozess der Karte bei der Bundesdruckerei ist ein Fehler passiert. Im zweiten Fall erhalten nach Auskunft der Verbände die Prüfungsausschüsse keine Fehlermeldung über den Abbruch eines Bestellprozesses. Bitte wenden Sie sich in dem Fall direkt an uns oder den zuständigen Prüfungsausschuss.
Kann ich meinen Sportbootführerschein auch früher bekommen?
Ja. Es kann ein vorläufiger Führerschein beantragt werden. Dieser wird am Tage der letzten Teilprüfung ausgehändigt beziehungsweise zugesandt, hat eine Gültigkeit von drei Monaten und kostet 15,70 €. Ein vorläufiger Führerschein für eine bestandene Teilprüfung (z.B. See mit Theorie und Praxis) kann nicht ausgestellt werden, wenn man noch zur Binnenprüfung angemeldet ist.
Ich habe vor Jahren einen Sportbootführerschein z.B. mit dem Geltungsbereich See gemacht. Kann ich nach der Binnenprüfung jetzt nur noch eine Karte für beides bekommen?
Ja. Geben Sie Ihren Originalschein zusammen mit dem Antrag oder spätestens bei der Prüfung ab. Auf der neuen Karte wird dann alle Geltungsbereiche vermerkt
Muss ich meine Prüfungsteile (für See und/oder Binnen) beim gleichen Prüfungsausschuss machen?
Nein. Es ist beispielsweise denkbar, dass die Segelprüfung für den Binnenbereich im Ausland absolviert wurde und die Theorie dann beim lokalen Prüfungsausschuss. Allerdings müssen die Prüfungsteile zwingend beim selben Verband (entweder DMYV oder DSV) abgelegt werden.
Muss ich meine Führerscheine jetzt auf die Plastikkarte umschreiben lassen?
Nein. Es kann aber vorteilhaft sein, wenn man sich mit den alten Führerscheinen ins Ausland begibt.
Sind die alten Führerscheine See und Binnen noch gültig?
Ja. Die Sportbootführerscheine (selbst solche aus den 1970er Jahren) fallen unter Bestandsschutz und sind unbegrenzt gültig. Im Ausland kann es bei älteren Scheinen allerdings zu Problemen führen.
Es wird empfohlen, Sportbootführerscheine, die vor dem Jahr 2000 ausgestellt wurden, umzuschreiben. Scheine, die danach ausgestellt worden sind, haben einen mehrsprachigen Text und werden daher leichter international anerkannt.
In meinem Binnenschein ist eine Längenbegrenzung von 15m aufgedruckt. Darf ich jetzt auch größere Schiffe fahren?
Ja. Im Mai 2017 wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass mit dem Binnenschein nun Fahrzeuge bis 20m auf Binnenschifffahrtsstraßen bewegt werden dürfen. Das gilt auch für Inhaber von Scheinen, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden.
Achtung: Auf dem Rhein gilt weiterhin eine Längenbegrenzung von 15m für Inhaber eines Sportbootführerscheines Binnen.
Ich habe bereits einen See- und einen Binnenschein. Kann ich eine Plastikkarte beantragen?
Ja. Das ist eine sogenannte Ersatzausfertigung. Diese erfolgt direkt über die Geschäftsstelle der Verbände Deutscher Motoryacht-Verband (www.dmyv.de) oder Deutschen Segler-Verbandes (www.dsv.org) und kostet 33,89 €. Der entsprechende Antrag ist dort herunterzuladen.
Weitere Fragen und Antworten auch in unserem ersten Beitrag zum neuen Sportbootführerschein im Kartenformat.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder auch Antworten, die wir hier noch nicht aufgenommen haben, freuen wir uns über eine Rückmeldung.