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Im Juni sind im Verkehrsblatt die Änderungen für die See- und Binnenfunkzeugnisse SRC, LRC und UBI veröffentlicht worden. Die Änderungen fallen eher übersichtlich aus.

Tatsächlich wurde nur das aktualisiert, was nach heutigem Stand nicht mehr korrekt ist. So heißt beispielswiese die Publikation des Bundesamest für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH), in dem die Frequenzen und Kanäle nachgeschlagen werden können seit dem Jahre 2013 nicht mehr „Jachtfunkdienst“ sondern „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“. Diese Änderung kommt mit fünf Jahren Verspätung nun auch im amtlichen Fragenkatalog an.

Eine Übersicht dessen, was sich geändert hat, ist in den folgenden PDF-Dokumenten aufgeführt.

Mehr zu diesem Thema haben wir auch im Artikel Handbuch Binnenschifffahrtsfunk überarbeitet geschrieben.

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